Stadt Kalkar Abwasserbeseitigung

Das Sondervermögen Abwassersammlung der Stadt Kalkar ist ein Eigenbetrieb der Stadt Kalkar und erfüllt die hoheitliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung gemäß § 46 des Landeswassergesetzes NRW. Er ist zuständig für Planung, Bau und Betrieb der Entwässerungsanlagen und Bauwerke im Stadtgebiet, welche für die Abwasserentsorgung eingesetzt werden.
Das Sondervermögen Abwassersammlung der Stadt Kalkar ist in den politischen Gremien der Stadt Kalkar eingebunden. Das Entscheidungsorgan für die Tätigkeiten des Betriebes ist der Ausschuss Sondervermögen Abwasser. Die Betriebsleitung wird nach der gültigen Satzung durch die Bürgermeisterin der Stadt Kalkar, Frau Dr. Britta Schulz, wahrgenommen. Die Betriebsführung und damit die Abwicklung des operativen Geschäfts für das Sondervermögen Abwassersammlung der Stadt Kalkar erfolgt seit der Gründung des Betriebes durch den Abwasserbehandlungsverbandes Kalkar-Rees, vertreten durch Herrn Heinz Arntz.

Aufgaben des Sondervermögens Abwassersammlung

Der Betrieb ist verantwortlich für die Instandhaltung und den Betrieb von ca. 77 km Freigefällekanalleitungen und ca. 17 km Druckleitungen. Zudem umfasst das Kanalnetz 9 Stauraumkanäle / Regenrückhalteanlagen / Regenüberlaufbecken,
1 Regenbehandlungsanlage mit Versickerungsbecken, 14 Klein- und 5 Großpumpwerke mit Betriebsgebäude. Aufgabe des Betriebes ist es, die Funktionsfähigkeit dieser Abwasseranlagen im Stadtgebiet sicherzustellen. Umfang, Art und Häufigkeit der Überwachung der Einrichtungen wird aufgrund §59 Landeswassergesetz NRW über die Selbstüberwachungsverordnung (SüwVO Abw NRW) geregelt. Unter anderem werden regelmäßig Funktionskontrollen bei den Pumpwerken durchgeführt. Die Kanalnetze werden in regelmäßigen Intervallen gereinigt und optisch kontrolliert. Diese systematische Kanalinspektion und -pflege senkt nicht nur die Kosten des Kanalbetriebs drastisch, sondern lassen Schäden erkennen und vermeiden, so dass die Voraussetzungen für die Werterhaltung des Kanalnetzes gegeben sind.
Die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen sowie die Erneuerung einzelner Anlagenteile werden durch den Einsatz einer zertifizierten Tiefbaufachfirma mit vorgegebener Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit)abgewickelt. Das Vergabe- und Vertragsverfahren, die Ausführung und Abwicklung der Bauleistungen richtet sich nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil A/B/C). Zur Beseitigung von Betriebsstörungen stehen moderne Saug- und Spülfahrzeuge - auch außerhalb der Arbeitszeiten – kurzfristig zur Verfügung.

Ansprechpartner

Sie haben Fragen, Hinweise, Anregungen, Beschwerden oder wünschen eine persönliche Beratung? Dann stehen wir Ihnen gerne mit fachlichem Rat zur Verfügung.

Dipl.-Ing. Andre´ Rösen

Telefon (028 24) 92 38 - 18
Fax (028 24) 92 38 - 15
E-Mail andre.roesen@abvkr.de
Adresse    Kirchfeld 57, 47546 Kalkar