Grundstücksentwässerung

Der Begriff der Grundstücksentwässerung kennzeichnet das Sammeln und Weiterleiten von Schmutz- und Regenwasser aus den Bodeneinläufen sowie Fallleitungen eines Gebäudes. Die Abwasserleitung unterhalb des Hauses sowie innerhalb des Grundstückes wird, bis auf die Höhe des Kontrollschachtes, als Grundleitung bezeichnet. Fehlt ein Kontrollschacht, so verläuft die Grundleitung bis zur Grenze des Grundstücks. Ist dieser vorhanden, so fließen die Abwässer vom Privatschacht aus über die sog. Hausanschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze. Den Leitungsabschnitt von der Grenze des Grundstücks bis zur öffentlichen Abwasseranlage wird als Grundstücksanschlussleitung bezeichnet. Das gesammelte Einleiten von Schmutz- und Niederschlagswasser im sogenannten Mischsystem bedarf einer Anschlussleitung. Die gesonderte Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser (Trennsystem) erfordert das Verlegen zweier Leitungen.

Schäden an Grundstücksentwässerungsanlagen sind in ihrem Variantenreichtum vielfältig. Alter und Verschleiß, nicht sachgemäßer Einbau und mangelnde Wartung sind die häufigsten Gründe für Beschädigungen an Rohren und Leitungen. Auftretende Undichtigkeit und der dadurch bedingte Austritt von Schmutzwasser oder das Eindringen von Grund- und Niederschlagswasser sind die Folgen.
Leider liegen große Teile der Grundstücksentwässerung im Verborgenen. So erkennt man Schäden erst, wenn sie ihre Wirkung zeigen: Feuchtigkeitsschäden mit Schimmelbildung die Ihre Gesundheit gefährden, Verstopfungen, Verunreinigung des Grundwassers, unnötige Belastung der Pumpwerke und Kläranlage.

Beratung und Informationen bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen über das kostenlose Verbrauchertelefon Abwasser: 0211 / 3809 300, montags und mittwochs von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13:00 bis 17:00 Uhr oder kostenlos per E-Mail an Abwasser@verbraucherzentrale.nrw

Zudem erhalten Sie weitere Informationen auf der Themenseite Haus- und Grundstücksentwässerung

Zu den Themen Kleinkläranlagen, Behandlung gewerblichen Abwassers (Indirekteinleitungen) und Niederschlagswasserbeseitigung über die Untere Wasserbehörde Kreis Kleve